Die SPD bekennt sich nicht zum Grundgesetz
Die SPD bekennt sich nicht zum Grundgesetz Art. 5 Meinungsfreiheit und Art. 8 Versammlungsfreiheit. Anders ist es nicht zu erklären, dass sie gewisse Veranstaltungen selbst bei der christlichen Gewerkschaft der Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung (KAB) unterbinden will und die Rednerliste überprüft, ob dort für die SPD genehme Redner auftreten oder nicht. Dass so ehrenwerte Menschen wie Willy [...]